Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre Eltern

  • leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • leistungsberechtigt nach dem SGB XII sind (Sozialhilfe)
  • Wohngeld oder
  • einen Kinderzuschlag

erhalten.

 

Der folgende Link führt Sie direkt zu den Seiten des Sozialamtes. Hier können Sie den Antrag herunterladen.

 

https://www.zollernalbkreis.de/landratsamt/aemter++und+organisation/Allgemeine+Sozialhilfe